Schätzpreis: CHF 3500Sizilien. Leontini. Circa 450-440 v. Chr. Tetradrachme
(Silber, 26 mm, 17.31 g, 7 h).
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1
Schätzpreis: CHF 10000PTOLEMÄISCHE KÖNIGE. Arsinoe II.,
Frau des Ptolemaios II., gestorben 270 v. Chr. Mnaieion oder
Oktadrachme. (Gold, 29 mm, 28.00 g), Alexandria, geprägt unter
Ptolemaios V. und/oder Ptolemaios VI., circa 193/2-178/7 v. Chr.
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266
Schätzpreis: CHF 25000MAKEDONISCHE KÖNIGE. Philip V., 221-179 v. Chr. 
Tetradrachme (Silber, 30 mm, 16.80 g, 11 h), Pella oder
Amphipolis, circa 220-211 v. Chr.
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284
Schätzpreis: CHF 75000Quintus Labienus Parthicus, 42-39 BC. Denar
(Silber, 17 mm, 3.85 g, 5 h), unbekannte mobile Münzstätte des
Labienus im südöstlichen Kleinasien, Anfang 40 v. Chr.
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389
Schätzpreis: CHF 25000Hadrian, 117-138. Sesterz (Orichalcum, 33 mm, 26.00 g, 6 h),
Rom, circa 130-133.
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439
Schätzpreis: CHF 3500NIEDERLANDE. Vlaanderen. Lodewijk II. van Male, 1346-1384.
 Gouden Lam – Mouton d'or (Gold, 30 mm, 4.41 g, 10 h),
Variante mit 'I' nach 'NOB'. Gand oder Mechelen.
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1175
Schätzpreis: CHF 25000SCHWEIZ. Neuenburg/Neuchâtel. Henri II. d’Orléans-
Longueville, 1595-1663. Medaille im Gewicht von 20 Dukaten
(Gold, 52 mm, 68.77 g, 12 h), auf seine Hochzeit mit Anne-
Geneviève de Bourbon-Condé. Von J. Warin. Ohne Jahr (1642).
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1257
Schätzpreis: CHF 7500DEUTSCHLAND. Sachsen-Ernestinische Linie. Sachsen-Gotha
(Alt-Gotha). Johann Friedrich II., 1557-1565. Doppelter
Schautaler (Silber, 49 mm, 57.90 g, 12 h), ohne Jahr (circa 1560). 
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1121
Schätzpreis: CHF 5000DEUTSCHLAND. Kaiserreich. Sachsen-Meiningen. Georg II,
1866-1914. 20 Mark 1905 D (Gold, 21 mm, 8.00 g, 12 h),
München.
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1130
Schätzpreis: CHF 15000VEREINIGTE STAATEN. 1776-Gegenwart. Dollar 1799 (Silber,
39 mm, 27.00 g, 6 h), Draped Bust, Heraldic Eagle Variante mit
7/6 Sternen (Avers), 13 Sterne (Revers), Beeren und reguläres
Datum. Von R. Scot, Philadelphia.
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Schluss mit „Cash only“? Neue Bundesregierung will Recht auf digitale Zahlung einführen

Von Sebastian Wieschowski

Heute nur Barzahlung – dieser kleine Zettel, der gelegentlich im Eiscafé oder auf dem Wochenmarkt zu sehen ist, könnte bald der Vergangenheit angehören: Die kommende Bundesregierung plant eine gesetzliche Verpflichtung, dass Geschäfte und Restaurants künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Unterstützt von CDU/CSU und SPD soll damit nach eigenen Angaben der Wunsch der Verbraucher nach flexibleren Zahlungsmöglichkeiten erfüllt werden.

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Heute nur Barzahlung – bald nicht mehr möglich? Symbolfoto: OpenAI

Heute nur Barzahlung – bald nicht mehr möglich? Symbolfoto: OpenAI

Tatsächlich zeigt eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, dass die Akzeptanzpflicht durchaus auf Zustimmung stößt: 50 Prozent der Deutschen befürworten eine entsprechende Regelung. Besonders junge Verbraucher setzen zunehmend auf Mobile Payment – 70 Prozent der 16- bis 29-Jährigen sehen das Bezahlen per Smartphone oder Smartwatch als Zukunftsstandard. Trotzdem bleibt die Frage offen, ob hinter der Initiative nicht auch andere Motive stehen könnten.

Offiziell wird die geplante Gesetzesänderung als Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel beim Zahlungsverhalten dargestellt. Der Trend zum bargeldlosen Bezahlen nimmt seit Jahren zu: Bereits heute sehen 76 Prozent der Befragten die girocard als ihr künftig meistgenutztes Zahlungsmittel. Bargeld folgt abgeschlagen mit 53 Prozent. Gleichzeitig betonen Akteure wie Ingo Limburg von der Initiative Deutsche Zahlungssysteme die Bedeutung europäischer Zahlungsinfrastrukturen für die wirtschaftliche Souveränität Deutschlands.

Handel warnt vor Zusatzkosten

Doch der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor vorschnellen Maßnahmen. Laut Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter für Zahlungsverkehr, sei die Akzeptanz unbarer Zahlungsmittel im Handel bereits weit verbreitet. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung könnte aus seiner Sicht eher Zahlungsdienstleistern neue Geschäftsfelder eröffnen – verbunden mit zusätzlichen Kosten für den Einzelhandel. Zudem sei unklar, welche unbaren Zahlungsmittel künftig verpflichtend akzeptiert werden müssten.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Geht es der Regierung wirklich nur um Wahlfreiheit für Verbraucher – oder soll über die breitere Einführung digitaler Zahlungssysteme auch der Zahlungsverkehr besser kontrollierbar werden? Schließlich erschwert bargeldloses Bezahlen die Möglichkeit von Schwarzgeschäften und Steuerhinterziehung erheblich, ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte bislang kaum thematisiert wird.

Förderung von alternativen Zahlungsmethoden

Der HDE plädiert für einen anderen Ansatz: Statt einer Akzeptanzpflicht solle der Staat kostengünstige und effiziente unbare Zahlungsmöglichkeiten fördern und den Wettbewerb unter den Anbietern anregen. Zudem müsse das Bargeld als krisensicheres Zahlungsmittel weiterhin gestärkt werden. Eine gesetzliche Zwangsmaßnahme könne das Vertrauen in den Zahlungsverkehr langfristig eher schwächen als stärken.

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