Einkauf mit einer 10-Euro-Münze

von Peter Neugebauer

19. April 2012 – Nun hat es die Bundesbank geschafft! Was vor Monaten noch undenkbar war, wird nun zur  Routine. Allerdings zur Routine mit Schwierigkeiten. Der Einkauf mit einem 10-Euro-Stück.

Die aktuelle 10-Euro-Gedenkmünze anlässlich 50 Jahren Welthungerhilfe wird in Silber und Kuper/Nickel ausgegeben.

Als „Einkaufsversuch“ und nicht als „Einkauf“ muss das Experiment bezeichnet werden. Dabei fanden die Versuche nicht irgendwo statt, sondern in Berlin-Charlottenburg. Der erste Versuch führte mich zu Netto. Bewusst hatte ich eine Einkaufszeit ausgewählt, in der kein Andrang herrschte. Der immer freundlich Kassierer nahm die 10-Euro-Münze zwar an, beäugelte diese aber kritisch und hielt sie mir wieder hin.
Ich versuchte ihm zu erklären, dass ich damit bezahlen möchte, denn das sei echtes deutsches Geld. Der Kassierer blieb freundlich und rief nach der Geschäftsführerin, die gerade beim Auspacken von Ware war.
Ohne sich die Münze genauer anzusehen, meinte Sie von fern: „Das nehmen wir nicht an, das nimmt mir keine Bank ab.“ Mein Hinweis, dass dies ein deutsches 10-Euro-Stück sei und damit gültiges Geld wurde nur noch einmal mit den gleichen Worten abgelehnt.
Es ist ja bekannt, dass z. B. Tankstellen die Annahme von höherwertigen Geldscheinen ablehnen. Mein Versuch wird jedoch zukünftig nicht der einzige bleiben, da die neuen 10-Euro-Münzen aus Kupfer/Nickel meines Erachtens keine Sammlermünzen mehr sind. Ich schrieb daraufhin die Zentrale der Handelsgesellschaft an.

Mein zweiter Versuch führte mich am nächsten Abend zu Aldi. Die sehr freundliche Kassiererin bei Aldi nahm die nahm die 10-Euro-Münze mit dem freudigen Ausruf „Oh ein Zehner“ sofort an. Auf meine Nachfrage „Keine Probleme damit?“ antwortete sie kurz und noch freundlicher: „Nö.“ Eventuell hatte sie die Erwartung, dass es eine silberne Münze sei. Egal wieso sie so entgegenkommend war, es versöhnte mich wieder mit der Einkaufswelt.

Inzwischen erreichte mich die Antwort der Netto-Zentrale. Diese war unerwartet deutlich und ich gebe sie wörtlich wieder:

„Sehr geehrter Herr Neugebauer,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zwar ist bekannt, dass es sich bei der 10-Euro-Münze um ein offizielles Zahlungsmittel handelt, doch sind diese Münzen in der Bevölkerung kaum verbreitet.
Die Münzen werden aus eben diesem Grund – der geringen Verbreitung – in unseren Filialen nicht angenommen, da hier sowohl Probleme bei der Kassenabrechnung als auch bei Weitergabe an die Bank entstehen würden.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und würden uns freuen, Sie auch weiterhin als Kunden in unserer Filiale begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Netto Marken-Discount AG & Co. KG
Industriepark Ponholz 1
93142 Maxhütte-Haidhof“

Ich kann mir nicht vorstellen, welche Probleme bei der Weitergabe einer deutschen 10-Euro-Münze bei einer Bank entstehen können. Auch sehe ich wenige Probleme hinsichtlich der Kassenabrechnung. Eventuell könnte der Umgang mit der Münze zu Schwierigkeiten führen. In welches Kassenfach soll sie hinein? Bei der Abrechnung kann sie nicht mit den gleichwertigen Scheinen gestapelt oder eventuell automatisch gezählt werden. Sind das aber ausreichende Gründe, um gängiges, gültiges deutsches Geld abzulehnen? Bevor ich noch einmal auf die Zentrale zugehe, wollte ich wissen, was denn die Deutsche Bundesbank zu diesem Vorgang zu sagen hat.

Also teilte ich den Schriftwechsel der Bundesbank mit und bat um eine Stellungnahme. Die Bundesbank hat ja ein Kontaktformular im Internet, mit dem man entsprechende Fragen stellen kann.

Ich wollte noch einen weiteren Einkaufsversuch durchführen und dieser führte mich am nächsten Tag zu Reichelt. Die wohl schon etwas gestresste Kassiererin schaute sich die Münze genau an und griff dann zum Haustelefon, wohl um die Geschäftsleitung zu befragen. Sie erreichte aber niemanden. Obwohl ich auch hier die besucherärmere Zeit gewählt hatte, bildete sich doch eine Schlange an der Kasse. Inzwischen hatte sich der Nächste in der Schlange interessiert vorgebeugt, um die Münze zu beschauen.
Ich erklärte ihm, dass es sich um eine 10-Euro-Münze neueren Typs handelte, leider nicht mehr aus Silber sondern aus Kupfer/Nickel. „Noch nie gesehen“ war seine Anmerkung. Mehr zu der Verkäuferin als zu den Herren fügte ich hinzu, dass diese Münzen jetzt verstärkt im Umlauf vorkommen werden.
Mit einem tiefen Seufzer und dem Ausspruch „Na denn“ warf dann die Kassiererin das 10-Euro-Stück in die Kasse und gab mir das Wechselgeld heraus. Immerhin, es war der zweite, wenn auch nicht sehr überzeugende, erfolgreiche Einkauf.

Mehr zufällig ergab sich eine weitere geglückte Bezahlung in einem Cafe. Ich hatte noch eine 10-Euro-Münze übrig und da die Rechnung gerade 9,20 Euro ausmachte, versuchte ich es noch einmal und auch hier wurde die 10-Euro-Münze ohne weiteres angenommen.
Am selben Tag erreichte mich dann die Antwort der Deutschen Bundesbank, ich gebe diese auch vollständig wieder:

„Sehr geehrter Herr Neugebauer,
nach § 2 Abs. 2 des Münzgesetzes haben deutsche Euro-Gedenkmünzen – beispielsweise die deutschen Gedenkmünzen zu 10 Euro – im Inland die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Nach § 3 Abs. 1 des Münzgesetzes ist niemand verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist jedoch niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
Allerdings gilt nach deutschem Zivilrecht grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Dieses Prinzip ermöglicht es den an einem Rechtsgeschäft Beteiligten, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu bestimmen.
Daher ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte Art der Erfüllung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit überlagert insoweit die o.a. Vorschriften des öffentlichen Rechts, wonach an sich jedermann gehalten ist, Zahlungen mit Euro-Gedenkmünzen als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.
Verstöße gegen die Annahmeobliegenheit können allein zivilrechtliche Folgen haben; beispielsweise kann der Schuldner in Annahmeverzug geraten. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten können nur auf dem Zivilrechtsweg gerichtlich geklärt werden.
Unabhängig davon können Sie deutsche Euro-Gedenkmünzen ebenso wie Euro-Umlaufmünzen und Euro-Banknoten bei unseren Filialen in Euro-Banknoten und -Münzen anderer Stückelungen umgetauscht werden. Eine Übersicht über unsere Filialen mit Anschriften, Öffnungszeiten und Anfahrtswegen finden Sie auf folgender Website: …
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE BUNDESBANK
Kommunikation
Wilhelm-Epstein-Strasse 14
60431 Frankfurt am Main“

Der wichtigste Teil lautet also, dass niemand verpflichtet werden kann, bestimmte Geldmünzen und Geldscheine anzunehmen. Man wird somit gut daran tun, bei einem entsprechenden Einkaufsversuch immer auch andere, gängige Geldmünzen oder Geldscheine dabeizuhaben.
Zusammenfassend kann ich jedoch aufgrund der Erfahrungen nur von derartigen Versuchen abraten.