AK 112 Los 71Kilikien,
Persicher Satrap Mazzaios.
AR Stater (361-334 v. Chr.)
mit dem Baal von Tarsos.
Erhaltung: vz.
Schätzpreis: 2.000 EUR

AK 112 Los 472Römisches Reich, Titus.
AE Sesterz (80-81 n. Chr.), Rom.
Darstellung der Judaea Capta.
Erhaltung: Prachtexemplar, selten, vz.
Schätzpreis: 26.000 EUR

AK 112 Los 505Römisches Reich, Trajan.
AV Aureus (107-113 n. Chr.), Rom.
Restitutionsprägung auf Augustus.
Erhaltung: extrem selten, f.ss.
Schätzpreis: 24.000 EUR

AK 112 Los 1467Provinz der Vereinigten Niederlande.
Adlertaler (Arendsrijksdaalder) 1598.
Erhaltung: sehr selten, ss.
Schätzpreis: 800 EUR

AK 112 Los 1871Bremen, Stadt.
Taler 1657.
Mit Titel Ferdinand III.
Erhaltung: f.vz/vz.
Schätzpreis: 1.200 EUR

AK 112 Los 2139Freie Stadt Frankfurt.
Vereinstaler 1857.
Erhaltung: Prachtexemplar, Erstabschlag.
Schätzpreis: 3.900 EUR

AK 112 Los 2363Sachsen-Meiningen, Louise Eleonore.
Konventionstaler o. J. (nach 1803)
a. d. Tod von Herzog Georg.
Erhaltung: äußerst selten, st.
Schätzpreis: 6.100 EUR

AK 113 Los 149Zentralafrikanische Republik.
Banque des États de l'Afrique Centrale,
1000 Francs 1974.
Erhaltung: I-.
Schätzpreis: 500 EUR

AK 113 Los 161Lübeck.
Commerz-Bank,
20 Thaler 1. Juli 1865 (1866), Blanko.
Erhaltung: I.
Schätzpreis: 400 EUR

AK 113 Los 288Noten der Bank Deutscher Länder.
50 Deutsche Mark 1948, Muster.
Erhaltung: sehr selten, I.
Schätzpreis: 1.000 EUR
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Schluss mit „Cash only“? Neue Bundesregierung will Recht auf digitale Zahlung einführen

Von Sebastian Wieschowski

Heute nur Barzahlung – dieser kleine Zettel, der gelegentlich im Eiscafé oder auf dem Wochenmarkt zu sehen ist, könnte bald der Vergangenheit angehören: Die kommende Bundesregierung plant eine gesetzliche Verpflichtung, dass Geschäfte und Restaurants künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Unterstützt von CDU/CSU und SPD soll damit nach eigenen Angaben der Wunsch der Verbraucher nach flexibleren Zahlungsmöglichkeiten erfüllt werden.

Inhalt

Heute nur Barzahlung – bald nicht mehr möglich? Symbolfoto: OpenAI

Heute nur Barzahlung – bald nicht mehr möglich? Symbolfoto: OpenAI

Tatsächlich zeigt eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, dass die Akzeptanzpflicht durchaus auf Zustimmung stößt: 50 Prozent der Deutschen befürworten eine entsprechende Regelung. Besonders junge Verbraucher setzen zunehmend auf Mobile Payment – 70 Prozent der 16- bis 29-Jährigen sehen das Bezahlen per Smartphone oder Smartwatch als Zukunftsstandard. Trotzdem bleibt die Frage offen, ob hinter der Initiative nicht auch andere Motive stehen könnten.

Offiziell wird die geplante Gesetzesänderung als Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel beim Zahlungsverhalten dargestellt. Der Trend zum bargeldlosen Bezahlen nimmt seit Jahren zu: Bereits heute sehen 76 Prozent der Befragten die girocard als ihr künftig meistgenutztes Zahlungsmittel. Bargeld folgt abgeschlagen mit 53 Prozent. Gleichzeitig betonen Akteure wie Ingo Limburg von der Initiative Deutsche Zahlungssysteme die Bedeutung europäischer Zahlungsinfrastrukturen für die wirtschaftliche Souveränität Deutschlands.

Handel warnt vor Zusatzkosten

Doch der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor vorschnellen Maßnahmen. Laut Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter für Zahlungsverkehr, sei die Akzeptanz unbarer Zahlungsmittel im Handel bereits weit verbreitet. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung könnte aus seiner Sicht eher Zahlungsdienstleistern neue Geschäftsfelder eröffnen – verbunden mit zusätzlichen Kosten für den Einzelhandel. Zudem sei unklar, welche unbaren Zahlungsmittel künftig verpflichtend akzeptiert werden müssten.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Geht es der Regierung wirklich nur um Wahlfreiheit für Verbraucher – oder soll über die breitere Einführung digitaler Zahlungssysteme auch der Zahlungsverkehr besser kontrollierbar werden? Schließlich erschwert bargeldloses Bezahlen die Möglichkeit von Schwarzgeschäften und Steuerhinterziehung erheblich, ein Aspekt, der in der öffentlichen Debatte bislang kaum thematisiert wird.

Förderung von alternativen Zahlungsmethoden

Der HDE plädiert für einen anderen Ansatz: Statt einer Akzeptanzpflicht solle der Staat kostengünstige und effiziente unbare Zahlungsmöglichkeiten fördern und den Wettbewerb unter den Anbietern anregen. Zudem müsse das Bargeld als krisensicheres Zahlungsmittel weiterhin gestärkt werden. Eine gesetzliche Zwangsmaßnahme könne das Vertrauen in den Zahlungsverkehr langfristig eher schwächen als stärken.

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