92Friedrich August II.
Reichstaler 1740, Dresden.
Selten, besonders in dieser Erhaltung.
Sehr attraktives Exemplar.
Vorzüglich.
Schätzpreis: 2.000 EUR

293Maximilian I.
Doppelter Schauguldiner 1509, Hall.
Sehr selten, besonders in dieser Erhaltung.
Vorzüglich.
Schätzpreis: 10.000 EUR

2116Charlotte.
20 Francs 1946, Brüssel.
Nur 25 Exemplare geprägt.
Polierte Platte. Probe in Gold.
NGC PF 63 Ultra Cameo (Top Pop).
Schätzpreis: 5.000 EUR

2292Ferdinand II.
20 Dukaten 1622, Klagenfurt.
Von allergrößter Seltenheit und
großer numismatischer Bedeutung.
Schätzpreis: 100.000 EUR

2357Joseph II.
4 Dukaten 1786 A, Wien.
Von großer Seltenheit.
Feine Goldtönung, vorzüglich.
Schätzpreis: 10.000 EUR

2444Maximilian I.
2 Dukaten 1618 München.
Attraktives Exemplar mit feiner Goldtönung.
Vorzüglich.
Schätzpreis: 2.500 EUR

2565Stadt Hamburg.
Privatportugalöser zu 10 Dukaten o. J. (1679).
Sehr selten. Prachtexemplar von polierten Stempeln.
Vorzüglich-Stempelglanz.
NGC MS 61 PL.
Schätzpreis: 20.000 EUR

2653Ruprecht II.
Goldgulden o. J. (1395-1397), Amberg.
Von allergrößter Seltenheit.
2. bekanntes Exemplar.
Sehr schön-vorzüglich/sehr schön.
Schätzpreis: 5.000 EUR

2666Karl X. Gustav.
2 Dukaten 1658, Stettin.
Von großer Seltenheit.
Fast vorzüglich.
Schätzpreis: 10.000 EUR

3203Ernst II.
20 Mark 1872.
Das wohl am besten erhaltene Exemplar.
Erstabschlag, Stempelglanz.
NGC MS 67 (Top Pop).
Schätzpreis: 100.000 EUR
alle Beiträge Menschen und Märkte

Deutschlands 2-Euro-Gedenkmünze „175. Jubiläum Paulskirchenverfassung“

Die neue deutsche 2-Euro-Gedenkmünze „175. Jubiläum Paulskirchenverfassung“ wird im März 2024 herauszugeben. Die am 27. März 1849 durch die Nationalversammlung beschlossene Paulskirchenverfassung war der erste Versuch einer gesamtstaatlichen und demokratischen Verfassung Deutschlands.

Ludwig von Elliott: Sitzung der Nationalversammlung im Juni 1848. Foto: Gemeinfrei; Münze: Künstler der Bildseite: Bodo Broschat, Berlin, Fotograf: Hans-Joachim Wuthenow, Berlin. Quelle: Bundesverwaltungsamt.

Ludwig von Elliott: Sitzung der Nationalversammlung im Juni 1848. Foto: Gemeinfrei; Münze: Künstler der Bildseite: Bodo Broschat, Berlin, Fotograf: Hans-Joachim Wuthenow, Berlin. Quelle: Bundesverwaltungsamt.

Die nationale Seite (Bildseite) wurde von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin gestaltet. Sie zeigt im Vordergrund eine perspektivische Darstellung des Erinnerungsortes Paulskirche, im Moment des Einzugs der Abgeordneten der verfassungsgebenden Nationalversammlung. Dahinter das papierne Verfassungsdokument inkl. Schreibfeder, als Ergebnis des Paulskirchenparlaments. Final bekränzt durch drei weibliche Allegorien Einigkeit, Recht und Freiheit und die Trikolore aus Schwarz, Rot und Gold. Der Entwurf überzeugt durch sein plastisches lebendiges Relief, das neugierig auf die Zeitlosigkeit demokratischer Grundprinzipien macht, die hier erstmals und prägend niedergeschrieben worden sind.

Die 2-Euro-Gedenkmünze feiert die Paulskirchenverfassung von 1849. Künstler der Bildseite: Bodo Broschat, Berlin, Fotograf: Hans-Joachim Wuthenow, Berlin. Quelle: Bundesverwaltungsamt.

Die 2-Euro-Gedenkmünze feiert die Paulskirchenverfassung von 1849. Künstler der Bildseite: Bodo Broschat, Berlin, Fotograf: Hans-Joachim Wuthenow, Berlin. Quelle: Bundesverwaltungsamt.

Der innere Teil der Münze zeigt ferner den Schriftzug „PAULSKIRCHENVERFASSUNG 1849“ sowie im unteren Bereich das Ausgabejahr „2024“, die Länderkennung „D“ für das Ausgabeland Deutschland, das Prägezeichen der jeweiligen Münzstätte („A”, „D”, „F”, „G” oder „J”) und die Initialen des Künstlers. Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet.

Die europäische Seite entspricht der ab 2007 verwendeten gemeinsamen Wertseite der 2-Euro-Umlaufmünze. Sie zeigt eine Europakarte ohne Ländergrenzen. Die technischen Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen denen der „normalen“ 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand der deutschen 2-Euro-Gedenkmünze enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift: „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie einen stilisierten Bundesadler.

Die für den Umlauf bestimmte Auflagenhöhe wird bis zu 30 Mio. Stück betragen. Die Münze ist gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euro-Raum.

Nichts mehr verpassen?

NEWSLETTER HIER ABONNIEREN