Steuern für Rom

 

Wer hat sich noch nicht über den scheinbar undurchdringlichen Wust von Regeln aufgeregt, der unsere Steuererhebung begleitet? Ganze Berufszweige wie Steuerberater und Finanzbeamte leben von der Unübersichtlichkeit des deutschen Steuerwesens. Da beginnt man manchmal zu überlegen, ob es nicht zu anderen Zeiten besser gewesen sein könnte; ob es nicht zu anderen Zeiten und an anderen Orten paradiesische Zustände von Steuerlosigkeit gegeben haben könnte.

Albrecht Altdorfer, Geburt Christi. KHM, Wien. Quelle: Wikipedia.

Davon mag man träumen, doch man muss nicht lange suchen, um festzustellen, dass schon früher die Menschen mit Steuerbehörden so ihre Probleme hatten. Schlägt man zum Beispiel das neue Testament auf, so liest man bei Lukas (Lk. 2, 1) in der neuen deutschen Einheitsübersetzung: …“In jenen Tagen erliess Kaiser Augustus den Befehl, alle Bewohner des Reiches in Steuerlisten einzutragen.“… Also schon zur Zeit der Römer kannten die Bewohner des Reiches die Steuererklärung. Und damit sind wir bei unserer Frage: Wie war das römische Steuerwesen eigentlich organisiert?

Man unterschied grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Steuern, eine Grundertragssteuer (tributum soli) und eine Kopfsteuer (tributum capitis). Von der Letzteren waren übrigens die römischen Bürger befreit, aber alle anderen Bewohner des Imperium Romanum mussten sie zahlen. Und damit der Staat auch wusste, mit welchem Einkommen er rechnen konnte, liess Augustus als erster – und nach ihm alle anderen Kaiser in regelmässigen Abständen – in den Provinzen und unterworfenen Gebieten eine Steuerliste aufstellen, in die sich alle, Reiche und Arme in gleicher Weise eintragen mussten.

Wer über Grundbesitz verfügte, füllte – wie heute auch – eine Einkommenserklärung aus. Das Formular für diese Schätzung der zukünftigen Erträge ist uns aus der Zeit der Severischen Kaiser, etwa um 200 n. Chr. erhalten. Darin gab der Steuerzahler zunächst den Namen seines Besitzes an, den Bezirk und das Dorf, in dem die Felder lagen. Um diese ganz genau lokalisieren zu können, mussten in den amtlichen Dokumenten noch die beiden nächsten Nachbarn genannt werden. Die Grösse des Besitzes war gefragt, wenn es sich um Ackerland für den Getreideanbau handelte. Bei Weingärten gab man zusätzlich die Zahl der Weinstöcke an, bei Olivenhainen die Anzahl der Bäume, bei Weiden, Wiesen und Wäldern zum Holzschlag genügte die Grösse.
Steuerlich relevant war auch der Besitz von Sklaven. Sie mussten genau spezifiziert werden nach Herkunft, Alter, Aufgabenbereichen, sowie Ausbildungsstand. Daraus konnte der Steuerbeamte schliessen, welchen Gewinn ihr Besitzer aus ihnen ziehen mochte.
Fischteiche und Salinen galten als besondere Einkommen und wurden zusätzlich aufgeführt. Vieh, Wirtschaftsgebäude und Gerätschaften waren steuerfrei.

Grundsätzlich schätzten die Steuerzahler sich selbst ein, doch anhand von alten Steuerlisten und Vermessungen vor Ort kontrollierte die Obrigkeit den Wahrheitsgehalt der Angaben. In einigen Fällen wurden sogar Mitglieder der lokalen Oberschicht mit dem Einziehen der Steuern beauftragt, weil diese am schnellsten und einfachsten feststellen konnten, ob jemand seine Steuern zu hinterziehen versuchte. Wer solches plante, der musste damit rechnen, in Fesseln gelegt und in Haft genommen zu werden.

So genannter Tributpfennig, ein Denar des Tiberius, RIC 30. Aus Auktion The New York Sale XX (2009), 395.

Diejenigen, die gar nichts besassen, ja selbst die mussten den römischen Behörden eine Art Einkommenssteuer bezahlen. Sie versteuerten ihren Körper, mit dem sie potentiell in der Lage waren, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Demzufolge waren natürlich Kinder und alte Menschen, die nicht mehr selbst erhalten konnten, steuerfrei. Diese Steuer wurde als besonders drückend und schmählich empfunden. Und auch sie fand ihren Niederschlag im Neuen Testament (Matthäus 22 und Markus 12): Auf die Fangfrage der Pharisäer, ob es recht sei, dem Kaiser die Kopfsteuer zu entrichten, liess sich Jesus einen Denar des Tiberius zeigen, mit dem im allgemeinen diese Steuer beglichen wurde. Er betrachtete den Kopf des Kaisers, der auf diesem Geldstück zu sehen war, und meinte: „Das, was dem Kaiser gehört, gebt dem Kaiser, und das, was Gott gehört, Gott“ (Markus 12,17).