Die Schweizer Goldmünzen zu 25 und 50 Franken – Teil 2: Von der Umlaufmünze erst zur begehrten Rarität und dann ab in die Schmelze

von Swissmint

Ab 1955 prägte die Schweizer Münzstätte in großem Stil Goldmünzen, wie Sie in Teil 1 zu den Schweizer Goldmünzen zu 25 und 50 Franken ausführlich lesen können. Hier erfahren Sie warum die Münzen dann doch nicht in Umlauf kamen.

Gründe für die Nichtherausgabe

Es waren nicht die vorerwähnten, künstlerischen Einwände, die schließlich zur Nichtherausgabe der Münzen führten. Dafür waren vielmehr währungs- und marktpolitische Motive verantwortlich.
Die 25- und 50-Franken-Stücke wurden nämlich nicht für den Umlauf geprägt, denn von einer Goldumlaufwährung war man damals überall weit entfernt. Vielmehr sollte damit – sofern nötig – am Kapitalmarkt Liquidität abgeschöpft und gebunden werden. Dafür mussten allerdings gewisse Bedingungen erfüllt sein. Die allgemeine Lage musste einen Liquiditätsgrad aufweisen, der eine Gefahr für die Erhaltung der Kaufkraft des Geldes darstellte (Inflationsgefahr). Dazu musste sich der Goldpreis in der Nähe des Paritätswertes des Goldes bewegen, der dem Nominalwert der Münzen entspricht und schließlich musste das Publikum die Münzen nicht in den Umlauf bringen, sondern auf die Seite legen.

Nachdem 1955 in größerer Menge alte Goldmünzen zu Hortungszwecken abgegeben wurden, waren die Voraussetzungen 1956 nicht mehr gegeben, d. h. am Markt waren die Mittel nicht überall gleich leicht verfügbar, was zu einer leichten Zinserhöhung führte. Die Ausgabe von Münzen hätte diese Tendenz verschärft. Außerdem wurden die früher ausgegebenen Vreneli mittlerweile mit einem Agio von 19 bis 25 % gehandelt. Hätte die Nationalbank die neuen Goldmünzen nun zum Nennwert abgegeben, wären diese zweifellos als Spekulationsobjekte, statt für die Hortung verwendet worden, was nicht erwünscht war. Eine Steigerung des Goldpreises führte später dazu, dass der Metallwert der Münzen deren Nennwert überstieg. Eine Herausgabe zum Nennwert war dadurch nicht mehr möglich, und die Ausgabe zu einem höheren Preis war aus rechtlicher Sicht nicht zulässig.

Ersehnte Ladenhüter

Von Sammlerseite wurde wiederholt die Herausgabe der Goldmünzen angeregt. Im Zusammenhang mit der geplanten Prägung eines Goldstückes zum 700-Jahr-Jubiläum der Eidgenossenschaft (CH-91) wurde dieses Anliegen abermals geprüft und wie bereits früher fallengelassen. Dafür verantwortlich waren einerseits die rechtlichen Bestimmungen von Bundesverfassung und Münzgesetz, andererseits volkswirtschaftliche und währungspolitische Bedenken der Nationalbank.
Folgende Gründe sprachen gegen eine Abgabe der Münzen (Notiz vom 4. Juni 1987 von Vizedirektor Bretscher, Rechtsdienst EFV an Bundesrat Stich):

  • Erstens waren die fraglichen Goldmünzen nicht Eigentum des Bundes, sondern bildeten einen Bestandteil der Währungsreserven der Nationalbank. Diese durfte sie auf Grund der rechtlichen Bestimmungen nur zu einem Preis abgeben, der dem gesetzlichen Münzkurs (Goldparität) entsprach. Da dieser etwa 5-mal niedriger war als der Marktpreis, war der Nationalbank der Verkauf verwehrt.
  • Bei einem Tausch von Goldmünzen (SNB) gegen Goldbarren (Bund), hätte der Bund das Gold, das er der Nationalbank abtreten sollte, am Markte beschaffen müssen. Er hätte somit bei einem Verkauf der Goldmünzen lediglich den numismatischen Mehrwert, der im Voraus schwer abzuschätzen war, realisieren können. Dazu hätte aber das Münzgesetz geändert werden müssen, welches lediglich die Ausgabe von Münzen zum Nennwert vorsah. Eine Ausgabe zum Nennwert war ausgeschlossen, da der Goldwert der Münzen deren Nennwert bei weitem überstieg.
  • Im Weiteren standen der Ausgabe der Goldmünzen schwerwiegende Einwände volkswirtschaftlicher und währungspolitischer Art seitens der Notenbank entgegen. Diese befürchtete, dass bei einem Verkauf der Münzen Mittel aus Anlagen und Sparheften abgezogen und in den Wirtschaftskreislauf geschleust würden, was sich inflatorisch auswirken könnte. Eine erhebliche Auslandnachfrage würde zudem den Wechselkurs des Schweizer Frankens hinauf treiben.

Die Teilrevision des Münzgesetzes am 16. Dezember 1997 schuf endlich die Möglichkeit, Münzen über dem Nennwert abzugeben. Eine Anfrage vom 15. August 1997 von Bundesrat Kaspar Villiger an die Nationalbank, in der er vorschlug Goldmünzen gegen die entsprechende Menge Feingold einzutauschen und als Anlagemünzen zu verkaufen, wurde – vorwiegend aus politischen Motiven – abschlägig beantwortet. Wegen den damals tobenden Auseinandersetzungen um die Goldgeschäfte der Nationalbank während des zweiten Weltkrieges, schlug die Notenbank vor, mit der Ausgabe der Münzen so lange zuzuwarten, bis die historische Aufarbeitung der Goldgeschäfte soweit fortgeschritten sei, dass ein solches Projekt ohne unliebsame Nebengeräusche abgewickelt werden könne.

Mit der Revision der Bundesverfassung vom 18. April 1999 wurde die Bindung des Frankens an das Gold auf Verfassungsstufe gelöst und mit dem neuen Währungs- und Zahlungsmittelgesetz vom 22. Dezember 1999 umgesetzt. Damit wurden auch die letzten rechtlichen Hürden, die gegen eine Ausgabe der Goldmünzen sprachen, beseitigt. Die Swissmint beabsichtigte in der Folge, die Goldstücke auf den Markt zu bringen. Geplant war die Ausgabe einer begrenzten Menge von jedem Sujet und Jahrgang. Damit ein ausreichendes Interesse an diesen Münzen vorhanden gewesen wäre, hätte der Rest der Auflage eingeschmolzen werden müssen, was Kosten in Millionenhöhe verursacht hätte. Da der Erlös aus dem Verkauf der Münzen, die Aufwendungen für das Einschmelzen bei weitem nicht gedeckt hätte, waren weder die Swissmint noch die Schweizerische Nationalbank interessiert, diese zu veräußern. Eine Ausgabe der Goldstücke wurde daher einstweilen fallen gelassen.

Ab in den Tiegel

Im Laufe des Jahres 2006 begann die Nationalbank ohne Rücksprache mit der Swissmint mit der Umschmelzung „nicht marktgängiger Formate“ in Barren. Laut den Jahresrechnungen 2006 bis 2008 (Punkt 4.2 Erläuterungen zu Erfolgsrechnung und Bilanz, Ziffer 08 Gold der Geschäftsberichte SNB 2006 (23.02.2007), Seite 102, 2007 (29.02.2008), Seite 112 und 2008 (27.02.2009), Seite 134) wurden folgende Mengen an Goldmünzen zu 25 und 50 Franken verarbeitet:

Datum 31.12.2005 31.12.2006 31.12.2007 31.12.2008 Total
Bestand Münzen Feingold, t 175.200 160.000 91.600 39.000 *
Reduktion Bestand Feingold, t   15.200 68.400 52.600 136.200
Reduktion Bestand Gold, t   16.889 76.000 58.444 151.333

Restbestand Münzen in Feingold gem. Geschäftsbericht SNB (Zusammensetzung nicht bekannt)

Bis auf 20.000 Stück pro Sorte und Jahrgang (= 914,5 kg Feingold) wurden nach Angabe der SNB alle Münzen eingeschmolzen. Damit werde sichergestellt, „dass von diesen in (kunst-)historischer und numismatischer Hinsicht wertvollen Münzen genügend Exemplare erhalten bleiben.“ Diese würden aber nicht herausgegeben. Von den verbliebenen 39 t sind demzufolge nur noch knapp eine Tonne 25- und 50-Franken-Stücke. Woraus sich die verbliebenen 38 t zusammensetzen ist uns nicht bekannt. Es dürfte sich jedoch um Goldvreneli des Jahrgangs 1949 handeln. Die Helvetische Münzenzeitung 10/1975, S. 200 erwähnt dazu: „Die Nationalbank besitzt … auch noch einen sehr großen Teil der mit Jahrzahl 1949 in einer Auflage von 10 Mio. (Stück) geprägten 20-Franken-Goldveneli.“

Den Grund für die Umschmelzaktion kommentierte die SNB wie folgt: „Seit dem Verkauf der Hälfte der Goldreserven der SNB in den Jahren 2000 bis 2005 bildeten diese Goldmünzen einen substantiellen Anteil am verbleibenden Goldbestand. Um die jederzeitige einfache Verwertbarkeit dieses Anteils sicherzustellen, beschloss das Direktorium, einen Großteil der Münzen in handelsübliche Goldbarren umschmelzen zu lassen.“ Offensichtlich ließ auch der seit 2006 massiv angestiegene Goldpreis ein Umschmelzen der Münzen lohnend erscheinen.
In der Sendung Espresso von Radio DRS vom 6. März 2009 formulierte Nationalbanksprecher Werner Abegg den Grund, warum die SNB kein Interesse hatte, auf einem so großen Schatz von Goldmünzen sitzen zu bleiben, wie folgt: „Wir brauchen als Goldreserven des Landes Reserven in Form von Barren, denn das ist in Krisensituationen die Form, in der man das Gold allenfalls mit anderen Notenbanken austauschen kann.“

Beschreibung der Münzen

Das 50 Frankenstück

50 Franken

Vorderseite: Die drei Eidgenossen von Vibert mit der Umschrift IN NOMINE DOMINI (lat., Im Namen des Herrn = Anfang der Bundesverfassung). Rechts unten am Sockel des Denkmals der Name des Schöpfers J. VIBERT und unten in der Mitte der Name des Künstlers REMO ROSSI SCULPT.
Rückseite: Im Zentrum Nennwert FR 50, darunter das Schweizer Kreuz. Umschrift CONFOEDERATIO HELVETICA, unten in der Mitte die Jahreszahl und das Münzzeichen B.
Rand: Erhabene Randschrift DOMINUS PROVIDEBIT umgeben von 13 Sternen.

Das 25-Franken-Stück.

25 Franken

Vorderseite: Tell mit Armbrust von Hodler mit der umstrittenen Umschrift IN ARMIS LIBERTAS ET PAX (lat., In den Waffen Freiheit und Friede). Rechts unten der Name des Malers der Vorlage F. HODLER PINX und unten in der Mitte der Künstlername REMO ROSSI SCULPT.
Rückseite: Im Zentrum Nennwert FR 25, darunter das Schweizer Kreuz. Umschrift CONFOEDERATIO HELVETICA, unten in der Mitte die Jahreszahl und das Münzzeichen B.
Rand: Erhabene Randschrift DOMINUS PROVIDEBIT umgeben von 13 Sternen.

Technische Daten und Auflagen der beiden Goldmünzen auf einen Blick

Künstler: Bildseiten von Remo Rossi, Locarno; Wertseiten von Battista Ratti, Malvaglia

          Auflagen, unzirkuliert
Sujet Nennwert Legierung Gewicht Durchmesser 1955 1956 1959
Rütlischwur 50 Fr. Gold 0.900 11,290 g 25 mm 2 Mio 2 Mio 2 Mio
Tell mit Armbrust 25 Fr.  Gold 0.900 5,645 g 20 mm 5 Mio 5 Mio 5 Mio
Total         7 Mio 7 Mio 7 Mio

Kurzporträt der beiden Künstler

Remo Rossi
Bildhauer, Bürger von Arzo, wurde am 27. September 1909 in Locarno geboren, wo er auch das Gymnasium besuchte. 1926 Kunstgewerbeschule in Luzern. 1927 bis 1932 Studien bei Ernesto Bazzaro in Milano. Architektur- und Anatomiestudien an der Accademia in Brera. 1933 bis 1935, Paris, Studien an der Académie Scandinave bei Ch. Despiau und an der Ecole nationale de Beaux-Arts. 1936 Rückkehr nach Locarno. Ausgedehnte Reisen durch Europa und die Mittelmeerländer. Wird 1945 Mitglied der Eidg. Kunstkommission.
Sein künstlerisches Werk beinhaltet Skulpturen, Plastiken, Reliefe, Kunst am Bau, Zeichnungen und Medaillen. Zahlreiche Ausstellungen im In- und Ausland. Remo Rossi verstarb am 30. Dezember 1982 in Bern.

Battista Ratti
Bildhauer, Bürger von Malvaglia, wurde als Sohn von Emigranten am 25. Februar 1896 in Milano geboren. Mit 13 Jahren machte er eine Lehre als Graveur und Goldschmied bei G. Beretta, einem Kunsthandwerker aus Milano. 1915 bis 1919 besuchte er die Schule für angewandte Kunst im Castello Sforzesco in Milano, dann bis 1923 die Accademia Belle Arti, Brera. Bis 1930 absolvierte er Kurse bei den Bildhauern E. Pellini und E. Bazzaro in Milano. Er wohnte und arbeitete abwechslungsweise in Milano und im Geburtshaus seines Vaters in Crana im Tessin. Sein künstlerisches Spektrum umfasste Skulpturen, Monumente, Grabmäler und Kunst am Bau. Diverse Ausstellungen im In- und Ausland. Battista Ratti verstarb am 31. Dezember 1992 in Crana.

Quellen:

  • Die Woche, Datum unbekannt, wahrscheinlich 1955
  • Sonntagsblatt der Basler Zeitung 16.9.1956
  • Interne Unterlagen
  • Geschäftsberichte SNB 2007-2009

Weitere Informationen über die Swissmint finden Sie auf der Seite der Münzstätte.

Im Archiv finden Sie den ersten Teil dieser zweiteiligen Artikelserie zur Entstehungsgeschichte der Goldmünzen.

In der gleichen Woche stellten wir Ihnen auch das neue 50-Franken-Stück mit Wilhelm-Tell-Motiv vor.