Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

12. August 2010 – Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, hier im Text kurz IHK-Sachverständiger genannt, ist eine Institution, von der deutsche Gerichte häufig Gebrauch machen. Er hat durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer seine Sachkenntnis nachgewiesen. Nicht jeder darf sich also öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nennen, während es zum Beispiel jedem freisteht, die Bezeichnung „Experte“ oder „Sachverständiger“ ohne offiziellen Leistungsnachweis zu führen.
Guy Franquinet von der IHK Heilbronn-Franken beantwortet einige der häufigsten Fragen zu den Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Was tut ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Pflichten und Rechte eines IHK-Sachverständigen sind zum Schutz des Ratsuchenden sehr genau in der Sachverständigenordnung geregelt.
So haftet er z. B. für seine Befunde und darf den Auftrag eines Gerichts nur dann verweigern, wenn er keine ausreichenden Sachkenntnisse besitzt oder befangen ist. Dafür muß er seine bisherigen Beziehungen mit Beteiligten dem Gericht offen legen.
Neutralität ist das oberste Gebot. Auch bei privaten Auftraggebern ist der IHK-Sachverständige dazu verpflichtet und muß seine Dienstleistung unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch anbieten.
Die Aufgaben eines IHK-Sachverständigen sind vielseitiger als man denken möchte. Dazu gehört vor allem die Erstellung von Gutachten. Wir beschäftigen uns sehr häufig mit Fälschungserkennung. Dann müssen wir den Wert von Münzen festlegen – für Versicherungen bei Diebstählen, aber auch bei Scheidungen oder Erbschaften. In den letzten Jahren werde ich verstärkt beauftragt, bei Streitereien aus Münzlieferungen tätig zu werden. Die Betrügereien bei Internet-Transaktionen haben in erschreckender Weise zugenommen.

Wie wird man eigentlich IHK-Sachverständiger?

Der IHK-Sachverständige muss seine persönliche Eignung und seine besondere Sachkunde nachweisen. Das schreibt § 36 der Gewerbeordnung vor. Erst danach kann er vereidigt und öffentlich bestellt werden. Nach der Bestellung müssen alle IHK- Sachverständigen den Rundstempel mit ihrem Namen und mit dem Namen der zuständigen IHK verwenden. Das ist neben der Veröffentlichung der Beweis, daß der Sachverständige von der IHK vereidigt und öffentlich bestellt wurde.
Gutachten müssen Daten enthalten, aus denen die Zusammenhänge ersichtlich sind. Dazu gehört wer was wann geprüft hat. Dazu müssen die Schlußfolgerungen klar und begründet sein.

Wie findet man einen IHK-Sachverständigen?

Über die Industrie und Handelskammern. Wir haben außerdem die IHK-Sachverständigen in Sachen Münzen am Ende des Texts zusammengestellt.

Was kostet eine Expertise?

Das ist schwierig zu beantworten. Allgemein kosten Foto-Expertisen mindestens rund 50 Euro, bei preiswerten Münzen. Der konkrete Preis für eine Expertise muß beim Sachverständigen erfragt werden. In schwierigen Fällen läßt sich der genaue Aufwand nicht exakt abschätzen. Vor Gericht erhalten IHK-Sachverständige einen Stundensatz von derzeit 55 Euro plus Mehrwertsteuer.

Muß ein IHK-Sachverständiger eine entdeckte Fälschung als solche kennzeichnen?

Er darf dies nur mit Genehmigung des Eigentümers. Damit unterscheidet er sich von der Deutschen Bundesbank, die Fälschungen entwertet oder kennzeichnet, was im Einzelfall die Rückgabe des Stücks an den Lieferanten verhindern kann.
Auf jeden Fall wird jedes Gutachten archiviert. Der Gutachter kann also auch nach Jahren nachweisen, daß sein Kunde über „echt“ oder „falsch“ Bescheid wußte.

Wie lange dauert es, ein Gutachten zu erstellen?

Das ist unterschiedlich, normalerweise nur wenige Tage. In schwierigeren Fällen kann es natürlich länger dauern. Werden dadurch Fristen fahrlässig verletzt, haftet möglicherweise der Sachverständige. Aus diesem Grund besitzt jeder IHK-Sachverständige eine spezielle Haftpflichtversicherung.

IHK-Prüferliste Numismatik

Der Aufgabenbereich der von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen umfasst die Wertermittlung, Qualitätsbestimmung und Echtheitsprüfung von Sammlungen und Einzelstücken im Bereich der Numismatik (Münzkunde) für Gerichte, Versicherungen und private Personen.

Franquinet, Guy – Fachgebiet: Deutsche Münzen ab 1871 und Euro-Umlaufmünzen
Im Mühlfeld 4, 74564 Crailsheim, Tel. 07951 / 94600, E-Mail

Hamilton-Bowen, Roy – Fachgebiet: Numismatik ab 1800
Eisenbahnstr. 8, 63110 Rodgau, Tel. 06106 / 3023, E-Mail
www.superb-german-coins.com

Haymann, Florian – Fachgebiet: Antike Münzen
c/o Dr. Busso Peus Nachf.
Bornwiesenweg 34, 60322 Frankfurt a. Main, Tel. 069 / 95966226, E-Mail
florianhaymann.de

Kirsch, Arne – Fachgebiet: Münzen und Medaillen des Mittelalters und der Neuzeit
c/o SINCONA Deutschland GmbH Weil am Rhein
Hauptstr. 175a, 79576 Weil am Rhein, Tel. 07621 / 43984
www.muenzen-sachverstaendiger.de

Kühnen, Hans-Jürgen – Fachgebiet: Münzen von der Antike bis zur Gegenwart
c/o Münzhandlung Ritter GmbH
Immermannstr. 19, 40210 Düsseldorf, Tel. 0211 / 367800, E-Mail
www.muenzensachverstaendiger.de

Pappler, Torsten – Fachgebiet: Münzen und Medaillen
Krämerbrücke 8, 99084 Erfurt, Tel. 0361 / 6422873, E-Mail

Ruß, Dr. Hubert  – Fachgebiet: Münzen und Medaillen des Mittelalters und der Neuzeit
c/o Künker Numismatik AG
Löwengrube 12, 80333 München, Tel. 089 / 5527849-14, Fax: 089 / 21043688, E-Mail
www.kuenker-numismatik.de

Thiel, Rainer – Fachgebiet Münzen und Medaillen von der Antike bis zur Gegenwart (bis 2000)
Graf-Johann-Str. 8, 66121 Saarbrücken, Tel. 0681 / 62590, E-Mail

Ulonska, Dr. agr. Hans-Jürgen – Fachgebiet: Deutsche Münzen ab 1500
Teichgasse 28, 99099 Erfurt, Tel. 0361 / 414324, E-Mail

Zgorzynski, Peter – Fachgebiet: Gold- und Silbermünzen ab 1871
Postfach 1303, 63085 Rodgau, Tel. 06106 / 6269769, E-Mail

Wenn Sie die Sachverständigenordnung der IHK München herunterladen wollen, dann klicken Sie hier.