Update zu den amerikanischen Zöllen auf Münzen
Und schon wieder hat Präsident Trump neue Zölle angekündigt. Die gute Nachricht ist: Sie scheinen Münzen und Sammelobjekte nicht zu betreffen.
von Ursula Kampmann
Inhalt
Wer sich nicht ständig mit den aktuellsten amerikanischen Zollbestimmungen beschäftigt, verliert allmählich den Überblick. Nach dem ersten großen Zollschock am so genannten „Liberation Day“, dem 2. April 2025, kämpften viele Unternehmen – auch in der numismatischen Branche – mit undurchschaubaren Ausführungsbestimmungen. Eine Verunsicherung von Sammlern, Händlern, Auktionatoren war die Folge. Auktionen wurden in Europa sogar teilweise verschoben, bis man wieder Klarheit haben würde. Die scheint es nun mit dem neuesten Zollgesetz zu geben.
Entwarnung durch The Art Newspaper
Denn nachdem Präsident Trump Zölle erlassen, die amerikanischen Gerichte Zölle aufgehoben und die Regierung neue Zölle erlassen hat, gibt The Art Newspaper am 28. Juli 2026 Entwarnung für den numismatischen Bereich: „Die Sorge, dass die kürzlich von US-Präsident Donald Trump angekündigten Zölle die Kosten für die Beschaffung und den Verkauf von Kunst, Antiquitäten und anderen Sammelobjekten erhöhen würden, lässt nach, da diese Objekte weitgehend von neuen Einfuhrzöllen befreit sind, heißt es in einer Erklärung des Büros des US-Handelsbeauftragten vom 23. Juli.“
Fact Sheet: USTR Section 301
Wer das im Artikel von The Art Newspaper zitierte Statement des United Trade Representative’s Office von 23. Juli 2026 konsultiert, findet in dem Abschnitt über „Tough Action Against the Most Unfair of Trade Practices“ einen Verweis auf eine weitere Website, nämlich das Federal Register Notice. Wer sich von dem Umfang dieses Dokuments mit 431 Seiten nicht abschrecken lässt, sondern beginnt, sich durchzuarbeiten, entdeckt bereits auf S. 54 den alles entscheidenden Satz.
Kein Zoll auf Kunst, Antike Objekte und Sammelobjekte
Dort steht nämlich Folgendes zu lesen: „In den Stellungnahmen wurden Ausnahmen für Produkte gefordert, darunter … Kunstwerke, Antiquitäten und Sammlerstücke. Bestimmte Volkswirtschaften, die mit den Vereinigten Staaten ART-Abkommen oder ähnliche Vereinbarungen geschlossen haben, beantragten ebenfalls Ausnahmen für Produkte, die Gegenstand dieser Abkommen und Vereinbarungen waren. Nach Prüfung der öffentlichen Stellungnahmen, der Empfehlungen des Section 301 Kommittees sowie der Ratschläge von Beratungsausschüssen und unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Anweisung des Präsidenten entschied der Handelsbeauftragte, die folgenden zusätzlichen Produkte vom Anwendungsbereich der Maßnahmen auszunehmen: … sowie bestimmte Antiquitäten, Sammlerstücke und Kunstwerke. … Im Hinblick auf bestimmte Waren des Kapitels 97 des HTSUS – darunter unter anderem Kunstwerke, Antiquitäten sowie Sammlungen und Sammlerstücke von numismatischem Interesse; Waren von zoologischem, botanischem, mineralogischem oder anatomischem Interesse; ausgestorbene oder vom Aussterben bedrohte Arten und Teile davon; sowie Waren von archäologischem, ethnografischem oder historischem Interesse – hoben die Verfasser der Stellungnahmen die besondere Qualität, das Design, die Geschichte, die Herkunft bzw. den Ursprung sowie die Lieferketten bestimmter Kunstwerke und Sammlerstücke hervor und verwiesen zudem auf deren Unersetzlichkeit. In den Stellungnahmen wurde dargelegt, dass die Anwendung der zusätzlichen Zölle gemäß „Section 301“ nicht dazu beitragen würde, die Abschaffung jener Handlungen, Maßnahmen und Praktiken der 60 betroffenen Volkswirtschaften zu bewirken, die im Rahmen dieser Untersuchungen als beanstandungswürdig eingestuft wurden; vielmehr würde sie zu höheren Kosten, administrativem Aufwand und unverhältnismäßigen Nachteilen für Museen, Bildungseinrichtungen, Forscher, Galerien, Auktionshäuser sowie Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen im Kulturbereich führen.“
Reaktionen aus dem Handel
Cinoa, der Verband, der die Kunst- und Antikenhändler weltweit vertritt, hat diesen Entschluss begrüßt, genauso wie die British Antique Dealers Association und natürlich die IAPN. Ihr Executive Director Peter Tompa fasste das Geschehen treffend zusammen: „Tolle Neuigkeiten! Manchmal hört die Regierung zu.“
Dem ist nichts hinzufügen.















